Du berätst zur beruflichen Orientierung?
Du nutzt bereits ein Kompetenz-Feststellungsverfahren?
Du suchst Informationen über die Systematik des TalentKompasses?
Du fragst Dich, wie der TalentKompass die New Work-Frage "Was willst Du wirklich wirklich tun?" beantwortet?
Du bist neugierig auf die verschiedenen Methoden, mit denen Du das Gerüst des TalentKompasses mit Leben füllen kannst?
Du möchtest die Wirkung des TalentKompasses selbst erleben?

Gute Nachricht:
Nach einer Pause ist der Bildungsscheck wieder da, genauer, der Bildungsscheck 2.0.
Diese Förderung ist finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds und unterstützt die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Die Förderung beträgt 50% der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500,00 Euro.
Neu ist, dass die Antragsstellung durch die Teilnehmenden erfolgt und die Förderung bei Vorliegen der Voraussetzungen direkt an sie ausgezahlt wird.
Das bedeutet, dass die Weiterbildungsträger nicht länger um die zu erwartende Förderung reduzierte Rechnungen stellen und später die Förderung beantragen.
Die Teilnehmenden erhalten eine Rechnung über die kompletten Kosten und sind gegenüber dem Weiterbildungsanbieter zur Zahlung dieser Gesamtsumme verpflichtet.
Die genauen Förderbedingungen und wie Du den Bildungsscheck 2.0 beantragen kannst, erfährst Du unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck.
Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Link) kannst Du
downloaden oder bestellen.
Besuche die kleine Schwester des TalentKompasses:
die Traumjobformel
Hier kannst Du Dich auch zum
Newsletter anmelden.
Der TalentKompass NRW wurde vom Arbeitsministerium des Landes NRW veröffentlicht, mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds.