An der Entwicklung haben mitgearbeitet:
Die Grundkonzeption des TalentKompasses NRW beruht auf Ideen von
(Quelle: TalentKompass-Ordner)
Der Leitfaden für den Einsatz in Beratungsgesprächen und Kursangeboten wurde erstellt von
unter Mitarbeit von
(Quelle: Leitfaden zum TalentKompass)
"Es ist empfehlenswert, den TalentKompass NRW nicht allein, sondern im Rahmen eines Beratungsprozesses oder eines Gruppenkurses zu bearbeiten.
In Nordrhein-Westfalen bieten rund 120 Beratungsstellen eine kostenlose "Beratung zur beruflichen
Entwicklung" (Anmerkung: das Programm heißt nun: Beratung „Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)“) an, in die eine Kompetenzbilanzierung eingebunden werden kann.
Gruppenkurse finden Sie bei
In Unternehmen kann der TalentKompass NRW in der Personalentwicklung eingesetzt werden."
(Quelle: www.weiterbildungsberatung.nrw/themen/kompetenzbilanzierung/talentkompass-nrw)
"Sie begleiten Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen? Sie sind als Beraterin, Coach, Trainerin oder Personalentwickler tätig? Oder sie arbeiten als (sozial-)pädagogische Fachkraft in Bildungsangeboten oder Qualifizierungsmaßnahmen?
Wenn Sie überlegen, den TalentKompass NRW in Ihre Arbeit zu integrieren, kann dieser Leitfaden Sie dabei unterstützen."
(Quelle: Leitfaden zum TalentKompass)
Grundsätzlich: Nein.
Der TalentKompass-Ordner und der Leitfaden sind frei zugänglich und Du darfst alles sofort nutzen.
Wer über entsprechende Erfahrung, Methodenkenntnisse etc. verfügt, kann ein eigenes Konzept entwickeln, um das Instrument in Einzel- oder Gruppenangeboten
einzusetzen.
Im Leitfaden des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einsatz des TalentKompasses in Beratungsgesprächen und Kursangeboten heißt es:
"Wir empfehlen ... die Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zum TalentKompass NRW. Im Rahmen der Qualifizierung sollte das Verfahren nach Möglichkeit mindestens einmal selbst durchlaufen werden, sodass die Berater und Trainerinnen "am eigenen Leib" die Wirkung der einzelnen Arbeitsschritte erfahren haben und die Haken und Ösen des Ansatzes sehr genau kennen."
Die "Fünf Schritte" (Kraftfelder, Magnetfelder, Kompass, Erkunden, Losgehen) des TalentKompasses bieten ein Gerüst.
Den TalentKompass tatsächlich zu durchlaufen bedeutet: Selbstreflexion,
konsequente Ressourcenorientierung, Verhaltensänderung, Entscheidungsfindung, Zielplanung...
Die Überlegungen, die anzustellen sind, setzen unter Umständen tiefgreifende, lebensverändernde Prozesse in Gang.
Mit dem reinen Ausfüllen der Vordrucke allein ist es da nicht getan.
Um die Felder mit Leben zu füllen bzw. jemanden dahingehend zu begleiten, dass er/sie dazu in der Lage ist, braucht es mehr.
Daher ist es für Fachkräfte empfehlenswert, in einer Fortbildung die Inhalte und Wirkungsweise des TalentKompasses zunächst über Selbsterfahrung zu erleben.
Genutzt werden Elemente aus dem ZRM® (Zürcher Ressourcen Modell), systemische Ansätze, Ideen aus der Heldenreise, narrative Methoden, Biografiearbeit, verschiedene bewährte Moderations-, Kommunikations- und Innovationstechniken.
An dieser Stelle danke ich allen ReferentInnen und DozentInnen, die mich in den vielen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ich über Jahre hinweg besucht habe, inspiriert haben.
Vielen Dank auch an die AutorInnen der vielen Bücher, die ich gelesen habe, für spannende, kreative, interessante Methoden und Techniken.
Im Sinne von Gunther Schmidt, Milton-Erickson-Institut, Heidelberg, hoffe ich, dass ich als Zwerg auf den Schultern von Riesen damit etwas Nützliches für die Seminar-Teilnehmenden bewirken kann.
Alle Arbeitsblätter wurden von mir selbst erstellt.

Gute Nachricht:
Nach einer Pause ist der Bildungsscheck wieder da, genauer, der Bildungsscheck 2.0.
Diese Förderung ist finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds und unterstützt die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Die Förderung beträgt 50% der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500,00 Euro.
Neu ist, dass die Antragsstellung durch die Teilnehmenden erfolgt und die Förderung bei Vorliegen der Voraussetzungen direkt an sie ausgezahlt wird.
Das bedeutet, dass die Weiterbildungsträger nicht länger um die zu erwartende Förderung reduzierte Rechnungen stellen und später die Förderung beantragen.
Die Teilnehmenden erhalten eine Rechnung über die kompletten Kosten und sind gegenüber dem Weiterbildungsanbieter zur Zahlung dieser Gesamtsumme verpflichtet.
Die genauen Förderbedingungen und wie Du den Bildungsscheck 2.0 beantragen kannst, erfährst Du unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck.
Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Link) kannst Du
downloaden oder bestellen.
Besuche die kleine Schwester des TalentKompasses:
die Traumjobformel
Hier kannst Du Dich auch zum
Newsletter anmelden.
Der TalentKompass NRW wurde vom Arbeitsministerium des Landes NRW veröffentlicht, mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds.